Service & Wartung

Gemäss den heutigen Vorschriften müssen sowohl im Türen- als auch im Laborbereich regelmässige Wartungs- und Servicearbeiten durchgeführt und protokolliert werden.

Labor: Kapellenservice

Die eidgenössische Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat Bestimmungen herausgegeben, dass gemäss Richtlinie Nr. 1871 eine jährliche Wartung der Laborkapellen durchgeführt werden muss.

Diese Kontrollen enthalten:

  • Das Überprüfen der Sicherheit der Kapellenfenster.

  • Das Kontrollieren der Mechanik/ Führungsrollen.

  • Die Funktionen der Frontschieber (Aufhängung, Fallsicherung, Seile und Gängigkeit).

Nach Durchführung dieser Kontrollvorgänge wird ein entsprechendes Prüfprotokoll erstellt. Sollten sich Mängel gezeigt haben, werden diese mit der dafür zuständigen Person besprochen und nach Befürwortung behoben. Sollten gewisse Teile ersetzt werden müssen, werden wir das gewissenhaft ausführen.

Türwartungen

Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen eine jährliche Überprüfung von Flucht- und Brandschutztüren. Deshalb empfehlen wir Ihnen, eine regelmässige Wartung durchführen zu lassen.

Wir bieten Ihnen in jährlichen Abständen eine Wartung gemäss Checkliste der allgemeingültigen Vorschriften für Türen – Unterhalt, Wartung und Pflege.

Dieser Service beinhaltet die Kontrolle für einen fehlerfreien Ablauf der speziellen Ansprüche und die entsprechende Pflege, damit die Türen vorschriftsgems funktionieren. Nach durchgeführter Kontrolle, erhalten Sie dafür ein Prüfprotokoll. Sollten gewisse Teile defekt sein, besorgen wir das nötige Material dafür und ersetzen es.

Gern sind wir für Sie tätig. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen und Wünschen zur gewünschten Wartung oder Serviceleistung.